Benachrichtigungen
Viele Verbraucher fürchten, dass Einzahlungen im Online Casino die persönliche Kreditwürdigkeit beschädigen könnten. Dies ist tatsächlich der Fall. Warum PayPal einen sicheren Ausweg bietet und die SCHUFA diesmal nichts damit zu tun hat.
Das Problem: Einzahlungen bei Glücksspielanbietern können die persönliche Kreditwürdigkeit belasten.
Hier gilt es, zunächst mit einem weit verbreiteten Missverständnis aufzuräumen. Viele Verbraucher gehen davon aus, dass die Auskunftei SCHUFA an der Herabstufung ihrer Kreditwürdigkeit im Zusammenhang mit Glücksspiel beteiligt sei. Dies ist nicht der Fall.
Tatsächlich spielt die SCHUFA bei der Eröffnung von Spielkonten eine wichtige Rolle. Viele GGL-lizenzierte Online Casinos greifen auf die Daten aus Wiesbaden zurück, wenn es um die Verifizierung von Spielkonten geht, insbesondere bei Casinos, die mit PayPal bezahlbar sind.
Das Prinzip ist immer gleich: Ein neuer Kunde meldet sich mit seinen persönlichen Daten an, das Casino fragt bei der SCHUFA nach diesen Daten an. Ist die Übereinstimmung zwischen den Daten im Antrag und den Daten im Bestand der Auskunftei groß genug, gilt das Konto als mindestens teilweise verifiziert.
Vor allem im Zusammenhang mit einer Einzahlung über einen Zahlungsauslösedienst reicht dieser Schritt zur Verifizieren häufig bereits aus – der bei Kunden unbeliebte und bei Betreibern wegen der hohen Abbruchquote gefürchtete Upload von Ausweisdokumenten entfällt damit.
Die SCHUFA kann noch in einem weiteren Zusammenhang eine Rolle spielen: Wenn es darum geht, das monatliche, anbieterübergreifende Einzahlungslimit zu erhöhen. Standardmäßig ist dieses durch die GGL auf 1000 EUR festgelegt.
Viele Casinos sind jedoch befugt, höhere Limits anzubieten. Bei Limits bis 10.000 EUR pro Monat wird eine einfache SCHUFA Anfrage gestellt. Etwas vereinfacht gilt hier: Liegen keine Negativeinträge vor, wird das höhere Limit genehmigt.
Für Einzahlungslimits bis 30.000 EUR ist eine weiterreichende Prüfung notwendig. Neben einer einwandfreien SCHUFA Auskunft sind dann häufig auch Einkommensnachweise gefragt.
Dennoch: Auch diese Anfragen beschädigen nicht die Bonität.
Die SCHUFA selbst teilt zu ihrer Glücksspielauskunft mit: „Die SCHUFA-Glücksspielauskunft nimmt keinerlei Einfluss auf eine weitere Bonitätsbewertung. Es wird lediglich der Hinweis gespeichert, dass ein Glücksspielanbieter eine Information bei der SCHUFA angefragt hat und ggf. welcher Scorewert übermittelt wurde“.
Das Risiko für die Kreditwürdigkeit lauert an anderer Stelle: Auf dem Kontoauszug bzw. der Kreditkartenabrechnung.
Wer via Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung bei Glücksspielbetreibern wie Onlinecasinos, Lotteriegesellschaften etc. einzahlt, kann bei der Kreditwürdigkeitsprüfung leicht durchs Raster fallen. Bei vielen Banken führen solche Umsätze zu einer Verschlechterung interner Scorewerte.
Verkompliziert wird die Situation dadurch, dass diese internen Scorewerte nicht offen kommuniziert werden. Verbraucher wissen also nicht, wie viele Einzahlungen bei Glücksspielanbietern und gegebenenfalls in welcher Höhe zu einer signifikanten Verschlechterung der Bonität führen.
Wer in nächster Zeit einen Kredit beantragen möchte, sollte deshalb frühzeitig gegensteuern. Bei Bonitätsprüfungen werden häufig die letzten 3-6 Monate der Kontoumsätze zurückverfolgt.
Die Vorgehensweise der Banken ist – das jedenfalls führen Kritiker ins Feld – recht oberflächlich.
Wer unbedarft nur hin und wieder Geld bei einem Online Kasino oder einer staatlichen Lotterie einzahlt, wird möglicherweise mit einem schlechteren Scorewert bestraft.
Wer dagegen systematisch dafür sorgt, dass diese „kritischen“ Buchungen nicht auf Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen auftauchen, umgeht dieses Risiko. Eine Möglichkeit wäre, alternative Zahlungsmethoden zu wählen, die nicht direkt auf dem Kontoauszug erscheinen.
Nun ließe sich argumentieren, dass Spieler, die solche Umgehungsmaßnahmen ergreifen, statistisch häufiger von Spielsucht betroffen sein könnten als Gelegenheitsbesucher von Online Casinos.
Doch aus Verbrauchersicht spielt dies zunächst keine Rolle: Wer glücksspielbezogene Umsätze auf dem Kontoauszug vermeidet, ist auf der sicheren Seite.
Um solche Umsätze zu vermeiden, muss kein Bogen um Online Casinos und Co. gemacht werden. So sind die meisten Glücksspiele mit PayPal bezahlbar.
Der Zahlungsdienstes bei deutschen Anbietern mindestens so akzeptiert wie Zahlungsauslösedienste und Kreditkarten.
Eine Überweisungen zugunsten des PayPal Kontos führt nicht zu einer Herabsetzung des Scorewertes, auch wenn vom PayPal Konto anschließend im Online Casino eingezahlt wird.
Kreditkartenabrechnungen dagegen können bei Kreditprüfungen einbezogen werden. Sofern die Bank, bei der Kredit beantragt wird, auch das Kreditkartenkonto führt, ist davon sogar auszugehen.
Doch auch, wenn es sich bei der Kreditbank um ein anderes Institut handelt als um die kontoführende Bank, tauchen Glücksspielumsätze häufig auf. Dies gilt insbesondere für Debitkarten, bei denen die Umsätze direkt dem angebundenen Girokonto belastet werden.